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Die Alte Chronik von 1956

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Bernhard Grondel in Dromersheim

Theodorich von Erbach war Bischof von Mainz (1434—1459). In seinem Auftrage schickte der Vorsteher des geistlichen Gerichtes von Mainz, Hermann Rosenberg, den Boten Bernhard Grondel aus Bingen mit einem Ladebrief nach Dromersheim. Er sollte das versiegelte Schreiben, dessen Inhalt unbekannt ist, in Dorf und Kirche, d. h. zu Schultheiß und Pfarrer bringen. Wahrscheinlich hatte eine unangenehme Angelegenheit diesen Brief verursacht, so dass es zu einem heftigen Streit kam. Der unschuldige Bote mußte die Empörung einiger Bewohner büßen. Auf dem Kirchhof wurde ihm der Brief abgenommen und zerschnitten und „ein Teil davon in den Mund gestoßen". Der Schultheiß von Dromersheim, Henne Pauwel, gebot von Amts wegen, dass man den Boten in Frieden lassen solle und „gab ihm Tröstung und Geleit, aus dem Friedhof heimzugehen". Trotzdem liefen ihm einige Personen nach und verprügelten ihn, warfen ihn „in das Wasser und in das Eis vor der Pforte" und wollten ihn ertränken. Diese Missetat hatte ein gerichtliches Nachspiel zur Folge, in dem als Hauptübeltäter Heinz Rose, Henne Knab und Johann Zymmer festgestellt wurden.
Am 10. Juni 1452 waren der Schultheiß Henne Pauwel, Henne Gugenheimer und Henne Stor von Dromersheim nach Mainz geladen vor den Doktor der geistlichen Rechte und Schulmeister des Stiftes Unserer Lieben Frau zu den Greden, Hermann Rosenberg. Der Fiskal (= öffentlicher Ankläger, Staatsanwalt) Heinrich Ficking legte die Klage vor. Es antworteten auch die Geladenen, aber sie versuchten, durch ausweichende Antworten der Sache aus dem Wege zu gehen, da auch noch nicht bekannt war, wer die „Handtäter" seien. Um die Täter solchen Ubertritts und Fevels, auch „Mutwillens" zu erfahren, wurden die Geladenen unter Androhung des Bannes gedrängt, „die Wahrheit zu sagen, sie zu benennen". Sie taten das jedoch nur ungern und nur unter „Vermeidung der Beschwernisse des Bannes". Unter Eid gaben sie an, dass man die Mißhandlung des Boten dem Heinz Rose, dem Johann Zymmer und dem Henne Knab zur Last lege. Allein sie wüßten das nur vom Hörensagen „und nit anders". Auf Grund dieser Aussage befahl der Vertreter des geistlichen Gerichts, die Übeltäter in den Bann zu tun und sie im Banne zu halten. Darüber wurde ein Schreiben ausgefertigt, mit Siegel versehen und den Betreffenden verkünden lassen. Nachdem die drei Genannten mit dem Banne belegt waren, gingen sie gemeinsam nach Mainz und erschienen im Kreuzgange der Kirche, um für ihre Freiheit zu bitten. Da sie aber mit „mannigfachen hochmütigen Worten" redeten und auch einen Teil der Schuld leugneten, wurde ihrem Wunsche nicht entsprochen. Es wurde aber ein Gerichtstag angesetzt, an dem sie mit dem Boten verhört werden sollten mit dem Vermerk, dass man ihnen das Recht angedeihen lassen und sie gerne hören wolle, falls sie zum Austrag der Sache kommen wollten. Als Zeuge dieser Urkunde war auch der Amtskeller Konrad Minken von Algesheim zugegen. Am Tage darauf (11. Juni) wurde Bernhard Grondel von dem Gericht in Bingen verhört. In Gegenwart des Unterschultheißen Simon Bare, des Vogts Nikolaus Beckelnheim sowie Richter und Schöffen schilderte er seine erlittene Mißhandlung. Unter Eid, den er dem Rat und der Stadt Bingen getan hatte, machte er seine Aussagen, in denen er Heinz Rose und Henne Knab als Übeltäter bezeichnete. Dagegen hätten der Schultheiß sowie Henne Gugenheimer und Henne Hasen ihn in Schutz genommen und versucht, den „Handel" zu schlichten.
Unter dem Amtskeller Konrad Minken von Algesheim fand am 26. Juni ein weiteres Verhör des Schultheißen von Dromersheim sowie anderer Personen statt. Zunächst bestritten die Geladenen die Zuständigkeit des Amtskellers. Sie verwiesen diesen auf ihren Eid, den sie dem Amtmann geleistet hätten. Diesem wollten sie Rede stehen Auch hätten sie selbst ja dem Boten keine „Schmach und Schande" angetan. Diese Ausflüchte waren dem Keller zuviel. Kraft seines Amtes richtete er die strengen Worte an sie: „Schultheiß! Ich stehe hier an Amtmanns Statt, da mein Herr, der Landschreiber, außer Landes ist, und ermahne euch eurer Gelübde und Eide, die ihr meinem Herrn von Mainz getan habt, dass ihr wollt die Personen nennen, die solchen Frevel und Mutwillen begangen haben."
Durch diese ernste und feierliche Aufforderung gaben sie an, dass auf Grund von „Hörensagen für einen Leumund und keine Wahrheit" Johannes Zymmer dem Boten den Brief abgenommen und Heinz Rose und Henne Knab ihn in das Wasser und in das Eis gestoßen hätten. Und der Keller hieß den Schultheißen von Eides wegen, den Tätern alle ihre Güter in der Gemarkung Dromersheim verbieten, worauf der Schultheiß antwortete, dass er dies schon getan habe.
Die Angelegenheit zieht sich auch noch bis in das Jahr 1453 hinein, denn am 3. April gibt Johann von Hengsberg, Landschreiber im Rheingau und Amtmann über Dromersheim, dem Heinz Rose freies Geleit.

       
Inhaltsverzeichnis
Quellen:
Müller: Chronik von Dromersheim

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